Als Hausbesitzer oder Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Reinigung des Gehwegs vor Ihrem Büro oder Ihrer Immobilie. Die Gehwegreinigung ist nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern auch der Sicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Regelmäßige Pflege sorgt dafür, dass Passanten sicher und ungehindert passieren können und Sie möglichen Haftungsrisiken vorbeugen.

Die Anforderungen an die Gehwegreinigung variieren je nach Jahreszeit. Im Frühling und Sommer stehen vor allem das Entfernen von Laubresten, Schmutz und Unkraut im Vordergrund. Dabei ist es wichtig, den Gehweg regelmäßig zu fegen und bei Bedarf mit Wasser zu reinigen, um Verschmutzungen durch Pollen oder Staub zu beseitigen. Konkret empfehlen sich folgende Maßnahmen:
Im Herbst hingegen fällt vermehrt Laub an, das zügig entfernt werden muss, um Rutschgefahren zu vermeiden – hierzu finden Sie ausführliche Informationen im Text zur Gehwegreinigung im Herbst. Im Winter schließlich ist neben der Reinigung auch Ihr Winterdienst entscheidend: Schnee und Eis müssen zeitnah beseitigt werden, um Unfälle zu verhindern. Detaillierte Hinweise dazu erhalten Sie in unserem Beitrag zur Gehwegreinigung im Winter und zum Winterdienst in München.
Rechtlich sind Eigentümer und Unternehmer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das bedeutet, dass Verschmutzungen, Laub, Schnee und Eis zeitnah entfernt werden müssen. Die genauen Vorgaben können je nach Gemeinde oder Bundesland variieren, daher empfiehlt es sich, die örtlichen Satzungen zu beachten.
Mit einer sorgfältigen und saisonal angepassten Gehwegreinigung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum positiven Erscheinungsbild Ihres Unternehmens oder Hauses. Weitere Tipps zur Gehwegreinigung und detaillierte Informationen zu den besonderen Anforderungen im Herbst und Winter finden Sie hier, auf unserer Webseite – oder Sie fragen unsere Fachleute!
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