Mit unserer Reinigungsfirma sind wir als Arbeitgeber unseren Arbeitnehmern gegenüber in vielerlei Hinsicht verpflichtet. Das nehmen wir sehr ernst. Dabei geht es um Dinge, die gerade in der Gebäudereinigung eine wichtige Rolle spielen, wie faire Bezahlung, ausreichend Freizeit nach Nacht- oder Wochenendarbeit oder als seriöser Arbeitgeber manchmal einfach eine schützende Hand über das Personal zu halten. Darüber hinaus sind wir rechtlich daran gebunden, Arbeitsanweisungen selbst an unser Personal zu richten, auch wenn dieses in den Räumen unserer Kunden tätig ist.
Bei der Arbeit sind unsere Reinigungskräfte näher an unseren Kunden als an den eigenen Vorgesetzten. Wünscht sich einer unserer Kunden eine zusätzliche Reinigungsleistung, kann es schon einmal passieren, dass er sich direkt an unser Reinigungspersonal wendet, das gerade bei ihm vor Ort tätig ist. Auch wenn wir dafür Verständnis haben, kann die Reinigungskraft Zusatzleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis festgehalten sind, nur dann umsetzen, wenn diese durch die Vorgesetzten unserer Reinigungsfirma angewiesen wird. Denn nur wir verfügen als Arbeitgeber unseres Personals über das Weisungsrecht.
Dennoch setzen wir selbstverständlich stets alles daran, Ihre Wünsche hinsichtlich Gebäudereinigung, Büroreinigung oder in sonstigen Bereichen der Unterhaltsreinigung ganz nach Ihren Wünschen umzusetzen. Profitieren Sie von einem maßgeschneiderten Reinigungskonzept ganz nach Ihren Vorstellungen, das wir umsetzen, während Sie sich Ihrem Tagesgeschäft widmen!
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