Wer ist in einem Mietshaus für die Treppenhausreinigung verantwortlich? Ist es der Vermieter oder sind es die Mieter? Wie die rechtlichen Vorgaben zur Reinigung im Treppenhaus bzw. im gesamten Hausflur lauten, haben wir hier einmal zusammengefasst.
Wie ist die Gebäudereinigung im Mietshaus geregelt?
Das Wichtigste zur Gebäudereinigung in einem Mietshaus zuerst: Nein, Sie sind als Mieter prinzipiell erst einmal nicht zur Treppenhausreinigung verpflichtet. Ist das jedoch im Mietvertrag so festgelegt, sollte die Reinigung durch den Mieter auch zuverlässig erledigt werden. Geschieht das nicht, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen bzw. kann er das auch von vornherein tun. Bezahlt wird die Treppenhausreinigung in jedem Fall von den Mietern. Denn dieser Posten zählt zu den „umlagefähigen Betriebskosten“.
Ist festgelegt, dass Sie als Mieter reinigen, sind Sie auch darüber informiert, was Sie alles putzen müssen: Der Umfang der Hausflurreinigung ist vom Vermieter häufig in einem Reinigungsplan oder in der Hausordnung festgelegt. Auch muss die Treppenhausreinigung eindeutig im Mietvertrag formuliert sein, damit der Mieter verpflichtend gebunden ist. Nachträglich kann die Treppenhausreinigung im Übrigen nicht auf Sie als Mieter übertragen werden.
Zuverlässige Gebäudereinigung im Mietshaus durch Fachkräfte
Sind die Mieter dafür verantwortlich im Treppenhaus sauber zu machen, ist diese Reinigung eventuell nicht so regelmäßig wie gewünscht, in der Regel auch nicht so fachgerecht oder gründlich genug. Auch entstehen manchmal Streitigkeiten zwischen den Mietparteien, weil es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Treppenhausreinigung gibt oder die eine Partei zuverlässiger und öfter reinigt als die andere. Daher geht der Trend bei den Vermietern eher dahin, die Treppenhausreinigung in professionelle Hände zu legen. Eine routinierte Reinigungsfirma säubert gründlich und regelmäßig, weiß was zu tun ist und bietet auch noch weitere Leistungen: zum Beispiel eine intensive Grundreinigung einmal pro Halbjahr.
Die Reinigungsfachkräfte wissen, was alles zur Treppenhausreinigung gehört. Nicht nur das Fegen und Wischen der Treppe spielen hier eine Rolle. Auch weitere Räume sollten öfter gereinigt werden, zum Beispiel die Waschküche, Kellergänge oder der Dachboden. Darüber hinaus sollte regelmäßig eine Reinigung der Handläufe und eine Reinigung der Klingelschilder vorgenommen werden.